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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

„Schwierige Tätigkeit“: Eingruppierung einer Bürokraft

Die Parteien stritten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin. Seit 1984 Angestellte der Bundesrepublik in der Zivilverwaltung der Bundeswehr, wurde diese seit 2006 als Bürokraft zur Erfassung medizinischer Daten eingesetzt und dafür nach Entgeltgruppe 3 TV EntgO Bund vergütet.

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