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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Achtung: Überstundenzuschlag bei Teilzeit
Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen nicht erst bei Erreichen des Vollzeitvolumens; § 7 Abs. 6 TVöD/TV-L ist damit offensichtlich ohne Anwendungsbereich.
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