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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung: Technische Beschäftigte
Der Kläger wurde im Landesbetrieb für Straßenwesen zunächst als Sachbearbeiter im Bereich Betrieb und Technik beschäftigt. Nach entsprechender Ausbildung setzte man ihn als Fachkraft für Arbeitssicherheit ein, mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 11 Stufe 5 TV-L. Nach dem Ausscheiden einer Kollegin (Ingenieurin, EG 12) übernahm der Kläger deren Tätigkeit.
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