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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Nebenabrede über Erschwerniszulage kündbar
Der Kläger arbeitete seit 2002 für eine nordrhein-westfälische Stadt im Geschäftsbereich Stadtreinigung und Abfallwirtschaft. Für Tätigkeiten, für die eine tarifliche Erschwerniszulage zu entrichten ist, wurde in einer Nebenabrede eine Pauschalzahlung von zunächst 101,35 Euro monatlich vereinbart. Die Pauschalisierung war monatlich kündbar.
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