Direkt zum Inhalt
 Bild: New Africa/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Heimunterbringung

Die Kosten einer Heimunterbringung können nach § 35a Abs. 2 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, allerdings nur gegen Abzug der Kosten der Haushaltsersparnis durch die Unterbringung. In dem durch den BFH (Urt. v. 3.4.2019 – VI R 19/17) entschiedenen Fall ging es darum, wer die Kosten steuerlich geltend machen kann.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium