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 Bild: maho/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Mangelhaftes Fahrtenbuch

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, hat der Mitarbeiter den daraus entstehenden geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Die Ermittlung des geldwerten Vorteils kann pauschal nach der 1%-Methode erfolgen oder durch Aufteilung der Kosten auf Basis eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs. Die Anforderungen hieran sind hoch.

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