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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit im Blockmodell
Nach dem LAG Düsseldorf hat sich nun auch das LAG Köln mit der Frage beschäftigt, ob für Zeiten der Freistellungphase eines Altersteilzeitvertrags eine Urlaubsabgeltung geschuldet ist. Die Parteien hatten Altersteilzeit ab dem 1.12.2009 vereinbart, die am 30.11.2015 endete. Die Freistellung von der Arbeit ohne Arbeitsverpflichtung begann am 1.12.2012.
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