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 Bild: VadimGuzhva/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Scheinselbstständigkeit eines Projektdienstleisters

Vor dem ArbG Köln stritten die Parteien über die Wirksamkeit zweier Kündigungen, Annahmeverzugsvergütung, Zwischenzeugnis sowie Urlaubsabgeltung. Der Kläger war seit Oktober 2014 für das Unternehmen der Beklagten tätig, wobei er seine Tätigkeit mit 24 Euro pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung stellte.

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