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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Behinderung als offensichtliche Nichteignung?
Der Kläger bewarb sich im April 2017 auf eine Stelle als Volljurist in der Landtagsverwaltung des beklagten Landes und legte seine Schwerbehinderung dar. Seit 2012 liegt eine unbefristet anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 vor, die auf einer Erkrankung an Multipler Sklerose beruht.
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