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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Pauschalvergütung von Überstunden
§ 612 BGB; § 75 BetrVG
Problempunkt
Der Kläger ist bei der beklagten Gewerkschaft als Gewerkschaftssekretär mit einer festen wöchentlichen Arbeitszeit angestellt. Die Arbeitszeit wurde als Vertrauensarbeitszeit ausgestaltet, so dass der Kläger über den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit grundsätzlich selbst entscheiden kann.
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