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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Zugangsnachweis bei einfachem Postweg
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg verlangte die klagende Arbeitgeberin von einem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Rückzahlung der Weihnachtsgeldzuwendung aus dem Jahr 2016. Für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis galt eine Ausschlussfrist, wonach Rückzahlungsansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind.
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