Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung und Arbeitsvorgänge
Weiterhin schwierig gestaltet sich die Bildung von Arbeitsvorgängen im Sinne der Tarifvertragsparteien. Die Instanzrechtsprechung folgt (leider) dem BAG und fasst vernetzte und auch entfernt zusammenhängende Aufgaben zu einem einheitlichen Arbeitsvorgang zusammen (so hier das ArbG Magdeburg, Urt. v. 23.1.2020 – 8 Ca 226/19, n.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
