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 Bild: tobago77/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Nachschieben von Kündigungsgründen

Mit einem hauptamtlichen Schulleiter bestand ein für die Zeit vom 1.8.2016 bis 31.7.2021 befristeter Arbeitsvertrag, der für die Schule ordentlich nicht kündbar war. Am 9.5.2018 sprach die Schule eine fristlose Kündigung aus, konnte allerdings nicht angeben, welcher Sachverhalt sie hierzu motiviert hatte.

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