Einheitlicher Arbeitsschutz auf Baustellen gefordert
Der Bundesrat hat der Bundesregierung Anfang Oktober einen Verordnungsentwurf zugeleitet, der vorsieht, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten.
Damit will man auch sog. Unternehmer ohne Beschäftigte schützen. Denn bisher gelten die Arbeitsschutzregelungen nur für Selbstständige, wenn Mitarbeiter anderer Arbeitgeber am Einsatzort gefährdet sind. Weil die derzeit geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen „Beschäftigte“ schützt und sich an Arbeitgeber richtet, kommt zudem nicht allen auf einer Baustelle anwesenden Personen der gleiche Schutz zugute.
Das soll der vorgelegte Entwurf nun ändern und gleichzeitig verhindern, dass diejenigen Unternehmer, die sich nicht in ausreichendem Maße um Arbeitsschutzmaßnahmen kümmern, dadurch einen Wettbewerbsvorteil bekommen und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgehen.
