Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das BMAS hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) neugefasst und damit die geltenden Schutzmaßnahmen im Arbeitsleben angepasst. Hintergrund sind die aufgrund der Omikron-Variante BA.5 bereits in den Sommermonaten hohen Infektionszahlen und ein daher erwartetes gesteigertes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter.
Vorgesehen sind u. a. das Festlegung und Umsetzen eines betrieblichen Hygienekonzepts sowie die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und damit verbunden die Unterstützung von Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfterminen.
Nach aktuellem Stand hat die Bundesregierung ihren Entwurf verabschiedet. Für den Erlass der Neuerungen bedarf es der Verlängerung der entsprechenden Ermächtigung, die noch in diesem Monat beschlossen werden und in Kraft treten soll.
