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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Dauernachtarbeit erfordert regelmäßig 30-%-Zuschlag
§ 6 Abs. 5 ArbZG
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Zahlung eines höheren Nachtarbeitszuschlags. Er war bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Die Arbeitsleistung wurde während der gesetzlichen Nachtzeit an mehr als 48 Tagen pro Kalenderjahr für mehr als zwei Stunden täglich erbracht. Der dem Kläger gezahlte Nachtarbeitszuschlag betrug 10 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn.
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