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 Bild: Catrat/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Ordentliche Kündigung einer Betriebsrätin in einer Matrixstruktur

Mitglieder des Betriebsrats sind grundsätzlich nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums kündbar. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Betrieb oder die Betriebsabteilung, in der das Betriebsratsmitglied beschäftigt ist, stillgelegt wird. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung zulässig, zu der der Betriebsrat als Gremium nur angehört werden muss (§ 15 Abs.

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