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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Stufenlaufzeit nach Vollendung des Studiums
Die Klägerin wurde auf einer mit der Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA bewerteten Stelle beschäftigt.Da sie die Stellenanforderungen – Bachelor of Arts bzw. Verwaltungsfachwirtin – nicht erfüllte, erfolgte die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA.
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