Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu bringen, obwohl es entsprechende Vorlagen gibt, u. a. von Preis/Henssler. Der Erfurter Kommentar ist wesentlich weiter: Jährlich neu, jetzt in 23. Auflage, erfolgt eine hochwertige Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts in der Reihe der grauen Kurzkommentare. Die häufige Zitierung des „ErfK“ in Literatur und Rechtsprechung belegt die Etablierung des Werkes in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft und Praxis.
Der im Jahresturnus erscheinende Erfurter Kommentar erläutert mehr als 40 der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze in einem Band, mit denen sich der Praktiker täglich oder auch nur gelegentlich auseinanderzusetzen hat. Die Kommentierung erfolgt durch eine ausgewogene Mischung von 16 namhaften Experten aus Richterschaft, Arbeitsrechtswissenschaft und Anwaltschaft in alphabetischer Reihenfolge: Vom ArbeitnehmerentsendeG bis zum WissenschaftszeitvertragsG. Die Gewichtung orientiert sich dabei konsequent an der praktischen Bedeutung, sodass den Kommentierungen von AGG, BGB, BUrlG, BetrVG, EFZG, KSchG, MiLoG, TzBfG etc. besonderer Raum und Tiefe gegeben wird, z. B.
- wichtige Kündigungsgründe von Abkehrwille (§ 626 BGB, Rz. 61) bis
- Vortäuschen/Androhen einer Erkrankung (§ 626 BGB, Rz. 157) oder
- die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln von Änderungsvorbehalten bis
- Zurückbehaltungsrechten (§§ 305–310, Rz. 51–102).
Einbezogen sind auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte.
Die Schwerpunkte bzw. wichtige Neuerungen der 23. Auflage mit Rechtsstand 1.9.2022 sind:
- Digitalisierung (§ 611a BGB, Rz. 13; § 87 BetrVG, Rz. 48; § 111 BetrVG, Rz. 20),
- mobile Arbeit bzw. Homeoffice (§ 611a BGB, Rz. 166 ff.; § 87 BetrVG, Rz. 136),
- Arbeitszeiterfassung/-aufzeichnung (§ 16 ArbZG, Rz. 5 ff.),
- Arbeitnehmerdatenschutz,
- die Covid-19-Gesetzgebung und -Rechtsprechung z. B. zur Testpflicht (§ 106 GewO, Rz. 33b),
- Änderungen infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 in BGB, TzBfG, NachweisG ab 1.8.2022 mit Bußgeld, MiLoG mit 12,00 Euro/Std. (§ 9 MiLoG, Rz. 1),
- Neuerungen im Berufsbildungsgesetz, geringfügige Beschäftigung (auf 520 Euro),
- elektronischer Rechtsverkehr/beA (§ 46c ArbGG, Rz. 2),
- die Folgen des BTHG auf das SGB IX.
Das Werk zeichnet einerseits ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, und andererseits praktischen Erfordernissen aus. Der Kommentar lässt den Anwender auch bei schwierigen Rechtsfragen nicht im Stich, zeigt unterschiedliche Ansichten auf und bezieht eine eigene Stellungnahme. Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein umfassendes Stichwortverzeichnis am Schluss – einschließlich „Covid-19-Pandemie“ mit diversen Unterpunkten
- von ArbeitsgerichtsG (§ 114, Rz. 1) über
- digitale BR-Arbeit (§ 129 BetrVG),
- Datenschutz (§ 26 BDSG, Rz. 47),
- IfSchG-Ansprüche (§ 611a BGB, Rz. 781),
- Leistungsstörung (§ 611a, Rz. 778) und
- Quarantäne (§ 611a BGB, Rz. 780; § 3 EFZG, Rz. 19a) bis
- Zurückbehaltungsrecht (§ 618 BGB, Rz. 25) –
und die Verwendung von Randnummern verschaffen einen raschen Einstieg. Alle Literaturnachweise und Urteile werden im Text zitiert, Urteile mit Datum und Fundstelle.
Fazit: Die Neuauflage des auch als „Grüneberg (Ex-Palandt) des Arbeitsrechts“ bezeichneten Werkes ist auch 2023 uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen. Das Werk ist ein aktuelles und renommiertes Allroundtalent für jeden im Arbeits- und benachbarten Sozialrecht Tätigen und sollte stets in Griffweite stehen. Es gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen des aktuellen Arbeitsrechts lesen sie den grauen Beipackzettel, den „Erfurter“.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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