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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

44-Euro-Freigrenze

Zum Arbeitslohn gehören auch Sachzuwendungen. Diese sind grundsätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Steuerpflichtig sind sie dann, wenn die Summe der Zuwendungen in einem Monat 44 Euro übersteigt. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze. Sobald sie überschritten wird, ist der Gesamtbetrag der Zuwendung steuerpflichtig.

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