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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Abfindung
Voraussetzung für die Begünstigung einer Abfindung ist u. a., dass sie in einem Kalenderjahr zufließt und zur Zusammenballung von Einkünften führt sowie der Umstand, dass eine Veranlassung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Seiten des Arbeitgebers liegt – so jedenfalls die bisherige Lesart.
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