Ablösung von Versorgungsordnungen in der bAV
Das BAG befasst sich folglich regelmäßig mit der Ablösung von Versorgungsordnungen nach den Grundsätzen der sog. „Drei-Stufen-Theorie“: Wenn mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand regeln, gilt das Ablösungsprinzip. Demzufolge löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist.
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Dirk Murski

Anja Sprick

· Artikel im Heft ·
BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023
1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22
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Die Parteien streiten vor dem BAG (Urt. v. 29.6.2022 – 6 AZR 465/21) über die Zahlung der „Besitzstandszulage Kind“ nach § 11 TVÜ-Länder