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 Bild: @gettyimages/unsplash.com
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VERGÜTUNG

Ablösung von Versorgungsordnungen in der bAV

Die Drei-Stufen-Theorie des BAG

Das BAG befasst sich folglich regelmäßig mit der Ablösung von Versorgungsordnungen nach den Grundsätzen der sog. „Drei-Stufen-Theorie“: Wenn mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand regeln, gilt das Ablösungsprinzip.

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