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VERGÜTUNG
Ablösung von Versorgungsordnungen in der bAV
Die Drei-Stufen-Theorie des BAG
Das BAG befasst sich folglich regelmäßig mit der Ablösung von Versorgungsordnungen nach den Grundsätzen der sog. „Drei-Stufen-Theorie“: Wenn mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand regeln, gilt das Ablösungsprinzip.
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