Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Achtung: Überstundenzuschlag bei Teilzeit

Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen nicht erst bei Erreichen des Vollzeitvolumens; § 7 Abs. 6 TVöD/TV-L ist damit offensichtlich ohne Anwendungsbereich.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium