Achtung: Überstundenzuschlag bei Teilzeit

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Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen nicht erst bei Erreichen des Vollzeitvolumens; § 7 Abs. 6 TVöD/TV-L ist damit offensichtlich ohne Anwendungsbereich.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Die Details des Urteils werden hier berichtet, wenn die Entscheidungsgründe veröffentlich sind.

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin

· Artikel im Heft ·

Achtung: Überstundenzuschlag bei Teilzeit
Seite 281
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Problempunkt

Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für

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Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor

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Wie bereits in AuA 10/21 zum Urteil vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19) berichtet, hatte das BAG zur Frage der Überstundenentstehung bei Teilzeitkräften

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Das BAG wechselt seine Rechtsprechung und hält die Mehrarbeits- und Überstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte des § 7 Abs. 6 TVöD für

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Gemäߧ 4 Abs. 1 TzBfG gilt:

„Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter

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Body Teil 1

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin bestand seit 1984 in Vollzeit. Ab dem Jahr 2005 reduzierte sie die regelmäßige Arbeitszeit auf die