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AKTUELL - Brennpunkt
AGB-Kontrolle – Rückzahlung von Fortbildungskosten
Nichtamtliche Orientierungssätze des BAG aus einem Urteil vom 25.4.2023 (9 AZR 187/22):
„Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu beteiligen hat, wenn er diese nicht beendet, sind grundsätzlich zulässig. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen.“
Allerdings:
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