Alkohol und sonstige Suchtmittel im Betrieb
Überblick: Alkohol- und Suchtmittelverbote im Arbeitsverhältnis
Im Arbeitsverhältnis besteht kein grundsätzliches Alkohol- und Suchtmittelverbot. Zwar hat der Arbeitgeber gemäß den §§ 3 ff. ArbSchG alle notwendigen Maßnahmen zur Prävention von Unfällen zu treffen. Die Vorschriften zum Arbeitsschutz werden durch die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) konkretisiert, die jedoch ebenfalls kein absolutes Verbot statuieren.
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Lukas Marek
Dr. Christian Hoppe
· Artikel im Heft ·
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