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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Altersbedingte Verweigerung der Wiedereinstellung
Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer Stelle nicht berücksichtigt. Die Altersgrenze des § 33 Abs. 1 Buchst. a TV-L beziehe sich nur auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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