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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Anerkennung als „sonstiger Beschäftigter“
Die Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst sehen für zahlreiche Tätigkeitsmerkmale u.a. eine subjektive Voraussetzung vor, nämlich eine Ausbildung oder ein Studium. Zwar gelten Ausnahmen, aber grundsätzlich gilt: Wer dieses subjektive Tätigkeitsmerkmal nicht erfüllt, wird niedriger eingruppiert.
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