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 Bild: scharfsinn86/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Anforderungsprofil

Der Arbeitgeber betreibt ein Shoppingcenter mit einem Lebensmittelmarkt und unterhält eine eigene IT-Abteilung. Der Kläger war als Marktleiter beschäftigt und für das gesamte operative Geschäft des Lebensmittelmarkts und die Führung des Personals verantwortlich. 2018 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen.

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