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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Angemessene Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
In einem durch das FG Hamburg mit Beschluss vom 29.11.2016 (2 V 285/16) entschiedenen Fall wurde eine Tantieme-Vereinbarung zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und der ihm gehörenden GmbH getroffen. Für die Berechnung der Tantieme war maßgeblich der körperschaftsteuerliche Gewinn vor Abzug der Tantieme und nach Verrechnung mit Verlustvorträgen.
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