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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Anrechnung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung im Ausland
Der EuGH (Urt. v. 23.4.2020 – C-710/18) hatte imWege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Vorlage des BAG (Urt. v. 18.10.2018 – 6 AZR 232/17, AuA 2/20, S. 122) darüber zu entscheiden, ob die Einstufungsregelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L zur Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung unter Unterscheidung zwischen Berufserfahrung bei demselben und bei einem anderen Arbeitgeber der in Art.
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