Arbeiten in Matrixstrukturen

Individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die heutige Arbeitswelt – insbesondere in internationalen Konzernen – ist davon geprägt, dass gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Strukturen durchbrochen werden: Weisungen innerhalb eines Konzerns erfolgen regelmäßig über die Unternehmensgrenzen hinweg. Arbeitnehmer erhalten ihre fachlichen und/oder disziplinarischen Weisungen nicht nur von ihrem Arbeitgeberunternehmen, sondern auch von sog. Matrixmanagern, die des Öfteren bei einem anderen (ggf. ausländischen) Konzernunternehmen angestellt sind. Individualrechtlich und ganz besonders in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht stellen sich hierzu diverse Fragen, mit denen sich zuletzt auch die Rechtsprechung häufiger zu beschäftigen hatte.

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 Bild: Hael.IDN/stock.adobe.com
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Mehrdimensionale Strukturen

Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden üblicherweise bestimmte zentrale Funktionen bei einem oder mehreren konzernangehörigen Unternehmen gebündelt. Die klassische hierarchische, eindimensionale Organisationsstruktur wird dadurch verändert, dass zusätzlich eine unternehmensübergreifende Gliederung nach Funktions- und Produktionsbereichen erfolgt. Damit treten bei Matrixstrukturen zusätzlich zu den für die einzelnen konzernangehörigen Unternehmen typischen vertikalen Hierarchien horizontale Verantwortlichkeiten hinzu.

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Dr. Bettina Scharff

Dr. Bettina Scharff
Counsel, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Allen & Overy LLP, München

Anja Schubert

Anja Schubert
Associate, Rechtsanwältin, Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Arbeiten in Matrixstrukturen
Seite 8 bis 12
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