Direkt zum Inhalt
 Bild: Hael.IDN/stock.adobe.com
Bild: Hael.IDN/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 15 Minuten
TITELTHEMA

Arbeiten in Matrixstrukturen

Individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Mehrdimensionale Strukturen

Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden üblicherweise bestimmte zentrale Funktionen bei einem oder mehreren konzernangehörigen Unternehmen gebündelt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium