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TITELTHEMA
Arbeiten in Matrixstrukturen
Individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
Mehrdimensionale Strukturen
Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden üblicherweise bestimmte zentrale Funktionen bei einem oder mehreren konzernangehörigen Unternehmen gebündelt.
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