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 Bild: Ne Mariya/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 10 Minuten
VERGÜTUNG

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Zum Jahreswechsel auch für Bestandsverträge

Tarifliche Besonderheiten

§ 1a BetrAVG ist tarifdispositiv, d. h. die Tarifpartner können vom Gesetz abweichende Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss vereinbaren oder diesen entfallen lassen.

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