Arbeitnehmereigenschaft eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers
In dem durch das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 15.6.2016 entschiedenen Fall (1 K 1944/13) ging es um die Frage, wie Geschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. steuerlich einzustufen sind. Diese sind im Ergebnis regelmäßig als Arbeitnehmer anzusehen.
Das Gericht befasste sich in seiner Entscheidung aber zusätzlich mit der kontrovers diskutierten Frage, ob ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder aus selbstständiger Tätigkeit (§ 15 oder 18 EStG) bezieht. In Übereinstimmung mit dem Finanzamt ging es von dem Vorliegen von Arbeitslohn aus. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 6. Senats des BFH und entgegen der Rechtsprechung des 8. Senats des BFH entschied das FG Rheinland-Pfalz, dass der Beteiligungsquote für die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer luxemburgischen S.a.r.l. als Arbeitnehmer i. S. v. § 1 Abs. 2 LStDV zu beurteilen sei, keine entscheidende Bedeutung zukommt. Es wurde Revision eingelegt. Sie ist unter dem Az. I R 48/16 beim BFH anhängig.
Rainer Kuhsel

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