Arbeitnehmereigenschaft
Der Kläger ist ein selbstständiger Künstler. Er war als Nachtwache bei der Beklagten, die ein Wohnprojekt für obdachlose alkoholkranke Männer betreibt, beschäftigt. Er konnte sich die Nachtdienste aussuchen, indem er sich selbst in die in der Betriebsstätte aufgehängten Dienstpläne eintrug. In den vergangenen Jahren leistete er monatlich drei Nachtwachen in der Zeit von 21 bis 6 Uhr und erhielt dafür jeweils ein „Honorar“, dessen Erhalt er quittierte.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und
Fachkräftemangel verschärft sich selbst
Die demografische Entwicklung, die Globalisierung, die Ausbildungslücke: Es gibt viele
Herr Erlinghagen, was ist unter Quiet Quitting bzw. Quiet Firing zu verstehen? Was genau bedeutet „still“ in diesem Zusammenhang?
Mit
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2012 in einer Pflegeeinrichtung des Beklagten als Nachtwache beschäftigt. Die Parteien hatten einen
New Work ja, aber außerhalb industrieller Strukturen
Die Digitalität bietet derart neue Möglichkeiten der Arbeit, dass wir die
Liebe Frau Dr. Derler, das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Welchen Beitrag leistet die CSRD?
Auf vielen Ebenen