Arbeitnehmereigenschaft
Der Kläger ist ein selbstständiger Künstler. Er war als Nachtwache bei der Beklagten, die ein Wohnprojekt für obdachlose alkoholkranke Männer betreibt, beschäftigt. Er konnte sich die Nachtdienste aussuchen, indem er sich selbst in die in der Betriebsstätte aufgehängten Dienstpläne eintrug. In den vergangenen Jahren leistete er monatlich drei Nachtwachen in der Zeit von 21 bis 6 Uhr und erhielt dafür jeweils ein „Honorar“, dessen Erhalt er quittierte.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
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Mit
Klar, weil das nicht den Begrifflichkeiten unserer industriellen Leistungsgesellschaft entspricht. Wir sprechen stattdessen über ein Mehr
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Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den Wörtern „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub) zusammen, also eine
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Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie Entgeltansprüche. Eine 1991 geborene
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