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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Arbeitnehmereigenschaft
Der Kläger ist ein selbstständiger Künstler. Er war als Nachtwache bei der Beklagten, die ein Wohnprojekt für obdachlose alkoholkranke Männer betreibt, beschäftigt. Er konnte sich die Nachtdienste aussuchen, indem er sich selbst in die in der Betriebsstätte aufgehängten Dienstpläne eintrug.
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