Das BMF hat bekannt gemacht, dass die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 pandemiebedingt nicht neu festgesetzt werden. Die zum 1.1.2021 veröffentlichten Beträge gelten unverändert auch für das Kalenderjahr 2022. Die mit BMF-Schreiben vom 3.12.2020 (BStBl I, S. 1256) veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge sind weiterhin anzuwenden.
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Sandra Peterson
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