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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Arbeitslohn von konzernzugehörigem Unternehmen
Ein vom FG Münster mit Urteil vom 24.8.2016 (7 K 821/13 E) entschiedener Fall betraf das Jahr 2010. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Informationstechniker bei der Firma A-Deutschland GmbH. Er erzielte einen inländischen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 77.136 Euro, der den Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entsprach.
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