Direkt zum Inhalt
 Bild: Stockfotos-MG/stock.adobe.com
Bild: Stockfotos-MG/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Arbeitsunfähigkeit: Einheit des Verhinderungsfalls

Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 21.9.2020 bis 7.3.2021. Die Klägerin, 46 Jahre alt, ist als Filialgruppenleiterin mit einer monatlichen Vergütung von 6.000 Euro brutto beschäftigt und arbeitet üblicherweise von Montag bis Freitag. Seit November 2019 war sie durchgängig arbeitsunfähig erkrankt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium