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AKTUELL - Brennpunkt
Arbeitsverhinderung in Zeiten der Pandemie
Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27.3.2020 hat der Bundestag das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in entscheidenden Punkten geändert und ergänzt. Anlass war ersichtlich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) und seine schlagartige weltweite Verbreitung.
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