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AKTUELL - Brennpunkt
Arbeitszeugnis, Maßregelungsverbot
Weder § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO noch § 241 Abs. 2 BGB verpflichten den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das mit einer sog. Dankes- und Wunschformel endet (BAG, Urt. v. 6.6.2023 – 9 AZR 272/22).
Eine solche Formel kann etwa lauten:
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