AU-Bescheinigungen

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 Bild: de.stock.adobe.com/Stockfotos-MG
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Ein Mitarbeiter der beklagten Arbeitgeberin war über einen die Entgeltfortzahlung überschreitenden Zeitraum fortlaufend krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Für die Dauer von mehr als sechs Monaten legte der Arbeitnehmer regelmäßig und anstandslos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Später weigerte er sich hartnäckig, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen. Daraufhin wies ihn die Arbeitgeberin mehrfach schriftlich und sogar zweimal in Form einer Abmahnung darauf hin, dass sie erwarte, dass er seiner Vorlagepflicht nachkomme. Schließlich kündigte die Beklagte dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt ordentlich.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

AU-Bescheinigungen
Seite 434
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Bisherige Rechtslage

Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die

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Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und

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Das Geschäftsmodell der Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

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Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche

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Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der angeblich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang