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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
AU-Bescheinigungen
Ein Mitarbeiter der beklagten Arbeitgeberin war über einen die Entgeltfortzahlung überschreitenden Zeitraum fortlaufend krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Für die Dauer von mehr als sechs Monaten legte der Arbeitnehmer regelmäßig und anstandslos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Später weigerte er sich hartnäckig, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen.
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