AU-Bescheinigungen
Ein Mitarbeiter der beklagten Arbeitgeberin war über einen die Entgeltfortzahlung überschreitenden Zeitraum fortlaufend krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Für die Dauer von mehr als sechs Monaten legte der Arbeitnehmer regelmäßig und anstandslos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Später weigerte er sich hartnäckig, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen. Daraufhin wies ihn die Arbeitgeberin mehrfach schriftlich und sogar zweimal in Form einer Abmahnung darauf hin, dass sie erwarte, dass er seiner Vorlagepflicht nachkomme. Schließlich kündigte die Beklagte dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt ordentlich.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Das Geschäftsmodell der Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags sind die Autoren als
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche
Erschütterung des Beweiswerts
Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG
Mit einer vielbeachteten Entscheidung vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21) hat das BAG erkannt, dass im Fall, dass ein Arbeitnehmer, der sein