AU-Bescheinigungen
Ein Mitarbeiter der beklagten Arbeitgeberin war über einen die Entgeltfortzahlung überschreitenden Zeitraum fortlaufend krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Für die Dauer von mehr als sechs Monaten legte der Arbeitnehmer regelmäßig und anstandslos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Später weigerte er sich hartnäckig, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen. Daraufhin wies ihn die Arbeitgeberin mehrfach schriftlich und sogar zweimal in Form einer Abmahnung darauf hin, dass sie erwarte, dass er seiner Vorlagepflicht nachkomme. Schließlich kündigte die Beklagte dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt ordentlich.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und
Das Geschäftsmodell der Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags sind die Autoren als
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der angeblich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang