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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Aufhebungsvertrag: Keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
Ein aufgrund des Sonderkündigungsschutzes durch Betriebsratsmitgliedschaft besonders günstig ausgehandelter Aufhebungsvertrag stellt keine Bevorteilung dar und ist somit auch nicht nichtig.
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