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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Probezeitkündigung
Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses hatten eine sechsmonatige Probezeit mit beiderseitiger Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart. Der Beschäftigte begann am 1.4.2017, sodass die Probezeit am 30.9.2017 endete. Am 21.9.2017 schlossen die Parteien einen Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage, wonach das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Ablauf des 31.1.2018 endete.
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