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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Aufwendungen für einen Hund sind keine Werbungskosten

Eine Lehrerin war Eigentümerin eines Hundes, der im Unterricht als Schulhund eingesetzt wurde. Die angefallenen Kosten machte die Lehrerin im Rahmen ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab.

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