Der Kläger ist bei der beklagten Stadt im feuerwehrtechnischen Dienst angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD-V Anwendung und bezüglich der Arbeitszeit gilt eine gesonderte Arbeitszeitverordnung. Diese regelte zunächst, dass bestimmte Überstunden bezogen auf einen Jahresdurchschnitt bewilligt werden können. Sie wurde dahingehend geändert, dass den Beamten, die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen, hieraus kein Nachteil entstehen darf.
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Sebastian Günther

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Problempunkt
Der Kläger war früher Beamter der Deutschen Bundespost. Zuletzt war er im Rahmen seiner Beamtenstellung beurlaubt und als Arbeitnehmer in
Problempunkt
Der Kläger war als Lagerleiter bei einer Spedition beschäftigt. Er erhielt ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800 Euro. Sein
Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Kraftfahrer mit einer monatlichen Bruttovergütung von 1.100 Euro angestellt. Der Arbeitsvertrag
Problempunkt
Der Kläger war auf Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags bei der Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Berechtigung der Arbeitgeberin, Stunden auf dem Arbeitszeitkonto der Mitarbeiterin zu streichen.
Die