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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Außerordentliche Kündigung wegen des Einsammelns von Pfandflaschen
Selbst nach 26 Beschäftigungsjahren kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, der so schwer wiegt, dass die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Diese Erfahrung musste eine 56-Jährige griechische Reinigungskraft vor dem Hessischen LAG machen (Urt. v. 23.1.2018 – 8 Sa 334/17).
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