Befreiung von der Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Kann der Arbeitgeber ein „aussagekräftiges Attest“ verlangen?
Nicht nur in Supermärkten und Schulen, sondern auch am Arbeitsplatz wird die Maskenpflicht sowie die Vorlage eines ärztlichen Befreiungsattests derzeit kontrovers diskutiert. Ein Befreiungsattest bescheinigt dem Betroffenen, dass ihm das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Die Anforderungen an das Befreiungsattest sind umstritten: Kann der Arbeitgeber die Vorlage eines „aussagekräftigen Attests“ verlangen, welches die Befreiungsgründe (und damit die Krankheitsdiagnose) offenbart?
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 Bild: Zubada/stock.adobe.com
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Gespaltene Gesellschaft

Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat Deutschland seit dem vergangenen Herbst wieder fest im Griff und ganz aktuell erneut erhebliche Einschränkungen nicht nur im Privatleben, sondern auch in der Arbeitswelt zur Folge. Soweit vorgeschrieben müssen Arbeitgeber Hygienemaßnahmen einhalten. Wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, muss eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ (fortan auch: Mund-Nasen-Schutz, Schutzmaske oder Maske) getragen werden. Vor allem das Tragen von Schutzmasken führt derzeit nicht selten zu Unmut im betrieblichen Alltag und wirft viele Fragen auf.

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Nadia Thibaut

Nadia Thibaut
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

· Artikel im Heft ·

Befreiung von der Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Seite 16 bis 20
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