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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Behinderung der Betriebsratsarbeit
In der Filiale eines Textilunternehmens besteht ein siebenköpfiger Betriebsrat. Dieser hält regelmäßig dienstags seine Sitzungen ab. Am 10.1.2022 stellte die Betriebsratsvorsitzende fest, dass einige Betriebsratsmitglieder wegen Krankheit verhindert sind. Sie verlangte daraufhin vom Filialdirektor, ein nachrückendes Betriebsratsmitglied bei der Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen.
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