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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft hatte die Stelle „Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (m/w/d)“ ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich ein 61-jähriger ehemaliger Angestellter, der mit einem GdB von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt war. Er erhielt eine Absage, ohne zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden zu sein.
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