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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Berechnung der Karenzentschädigung
Vor dem Hessischen LAG (Urt. v. 31.5.2017 – 18 Sa 768/16) wurde über die Frage gestritten, ob bei der Berechnung der vertraglich vereinbarten Karenzentschädigung neben den laufenden Bezügen auch die von der Konzernmutter (freiwillig) gezahlten Aktienoptionsleistungen einbezogen werden müssen. Der Kläger war seit dem 1.1.2004 bei der Beklagten als Leiter Forschung und Entwicklung beschäftigt.
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