Besonderer Kündigungsschutz des sog. „Vorfeld-Initiators“
Gem. § 15 Abs. 3b KSchG genießt derjenige, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternimmt, einen besonderen Kündigungsschutz. Er ist vor ordentlichen Kündigungen aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen geschützt. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb und ist zeitlich befristet auf drei Monate nach notarieller Beglaubigung einer entsprechenden Absichtserklärung. Der Gesetzgeber legt ein weites Verständnis der Vorbereitungshandlung zugrunde. Dazu gehört z. B. eine betriebsratsbezogene Beratung bei einem Anwalt oder die Ansprache von Kollegen, um in Erfahrung zu bringen, ob Interesse an der Gründung eines Betriebsrats besteht. Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von den Vorbereitungshandlungen und der notariellen Beglaubigung der Absichtserklärung kommt es nicht an. Vor dem LAG Thüringen stritten die Parteien u. a. darüber, ob die Klägerin, eine Bildungsreferentin, den besonderen Kündigungsschutz als „Vorfeld-Initiatorin“ genoss. Diese war in einem Kleinbetrieb beschäftigt. Am 1.9.2022 gab die Klägerin eine Absichtserklärung hinsichtlich der Errichtung eines Betriebsrats ab, die notariell beglaubigt wurde. Zudem sprach sie eine Kollegin an, um die Bereitschaft zu einer möglichst kurzfristigen Wahl eines Betriebsrats zu besprechen. Sie konsultierte auch einen Rechtsanwalt, um sich über die Gründung eines Betriebsrats informieren zu lassen. Am 30.9.2022 sprach der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus. Weder von den Vorbereitungshandlungen zur Gründung eines Betriebsrats noch von der notariell beglaubigten Absichtserklärung hatte er Kenntnis. Die Referentin focht die Kündigung gerichtlich an und machte unterschiedliche Unwirksamkeitsgründe geltend, ohne sich explizit auf den Sonderkündigungsschutz als Vorfeld-Initiatorin gem. § 15 Abs. 3b KSchG zu berufen. Nachdem der Rechtsstreit einige Zeit ruhte, machte sie erst am 19.1.2024, rund 15 Monate nach Erhebung der Kündigungsschutzklage den besonderen Kündigungsschutz geltend.
Anders als die erste Instanz hielt das LAG Thüringen den besonderen Kündigungsschutz für verwirkt. Es sah zwar die Voraussetzungen für das Bestsehen des Sonderkündigungsschutzes, nämlich die Vorbereitungshandlungen und die notarielle Absichtserklärung als gegeben an. Allerdings hatte sich die Klägerin nicht zeitnah nach Erhalt der Kündigung auf den Sonderkündigungsschutz berufen. Die Kammer war der Auffassung, dass sich die Rechtsprechung des BAG zur Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch auf den Sonderkündigungsschutz als Vorfeld-Initiator übertragen lässt. Auf den besonderen Kündigungsschutz als Schwerbehinderter muss sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung berufen. Auch die Vorfeld-Initiatoren einer Betriebsratswahl haben eine entsprechende Mitteilungsobliegenheit, wenn sie eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben. Diese ist das Korrektiv dafür, dass dem Arbeitgeber typischerweise die Voraussetzungen zum Eingreifen des besonderen Kündigungsschutzes nicht bekannt sind. Das Gericht ließ die Revision zum BAG wegen grundsätzlicher Bedeutung zu (LAG Thüringen, Urt. v. 22.1.2025 – Sa 59/24, Revision eingelegt unter 2 AZR 70/25).
Dr. Claudia Rid

Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 40.71 KB |
· Artikel im Heft ·
Im laufenden Arbeitsverhältnis, aber auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Problempunkt
In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz im Homeoffice? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt, vor allem die
Warum eine gute Vorbereitung so wichtig ist
„Am Ende vergleicht man sich doch ohnehin“, könnte man einwenden, wenn der Jurist
Richtig auf das Trennungsgespräch vorbereiten
Trennungen gehören zum (Arbeits-)Leben dazu, fallen den meisten Personalverantwortlichen
Herausforderung für HR und Unternehmensleitung
Die Dotierung des Sozialplanvolumens stellt HR-Verantwortliche regelmäßig vor große
Abbaumaßahmen müssen zeitlich und inhaltlich sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Insbesondere die zeitliche Abfolge der